Arbeitszeugnisse schreiben

Für Unternehmen

Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und hat damit für den Arbeitnehmer in vielen Fällen eine Art staatstragende Funktion. Entsprechend häufig wird über einzelne Formulierungen und Bewertungen insbesondere bei qualifizierten Arbeitszeugnissen vor Arbeitsgerichten gestritten – allein in Deutschland jährlich über 30.000 mal. Entsprechend wichtig ist es, dass die gewählten Formulierungen rechtssicher sind. Dabei gilt es zu bedenken, dass sich die diesbezügliche Rechtsprechung entsprechend dem allgemeinen gesellschaftlichen Wandel gelegentlich auch mal ändert.

Wer also als kleineres oder mittleres Unternehmen ohne eigene Personalabteilung in kritischen Fällen einem teuren Rechtsstreit vorbeugen möchte, konsultiert bei der Formulierung entweder einen Anwalt für Arbeitsrecht oder gibt die Erstellung des Arbeitszeugnisses gleich ganz außer Haus. Als Nichtjurist verwende ich für diesen Zweck eine von Volljuristen und Fachanwälten für Arbeitsrecht erstellte Spezialsoftware, die regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst wird.

 

Für Arbeitnehmer

Um nicht unnötig in die Schusslinie von unzufriedenen Mitarbeitern zu geraten, kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen verdienten Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre Zeugnisse selber zu schreiben. Das ist einerseits erfreulich, stellt aber andererseits den nicht-geübten Zeugnisschreiber häufig vor erhebliche Probleme, hinsichtlich Inhalt und Tonlage so treffsichere Formulieren zu wählen, dass der Text nicht übertrieben oder schwülstig wirkt. Gerne helfe ich Ihnen bei einzelnen Formulierungen oder übernehme bei Bedarf die Erstellung des Arbeitszeugnisses in enger Absprache mit Ihnen auch ganz.

 

Kosten

Die Beratung zu Zeugnisformulierungen wird nach Zeitbedarf zu einem Satz von 40 € je Stunde + MwSt. verrechnet. Für ein komplettes Zeugnis fallen 
80 € + MwSt. an.